1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen Patrick Blumschein
Immobilien (nachfolgend als Makler bezeichnet) und allen Auftraggebern
(nachfolgend als Kunde bezeichnet) geschlossenen Maklerverträge gleich ob
Verkaufs-/Kaufaufträge oder Vermietungsaufträge.
2. Weitergabeverbot
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Ein zugesendetes Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zuführen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf/-vermietung ist nicht ausgeschlossen.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer oder Vermieter als auch für den
Käufer oder Mieter tätig werden. Der Makler behält sich damit vor, für beide
Seiten zur gleichen Zeit tätig zu werden/sein.
4. Provision
Der Provisionsanspruch entsteht für den Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf- oder Pacht-, sowie
wirtschaftlich gleichwertiger Verträge, betreffend die Immobilie. Die Provision wird bei Vertragsabschluss des Hauptvertrages und nach Rechnungsstellung sofort fällig.
5. Nachweis
Ist dem Interessenten ein von uns angebotenes Objekt bereits vorher bekannt gewesen, kann er sich nur darauf berufen, wenn er dies unverzüglich, spätestens jedoch von 7 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und den Nachweis hierfür erbringt.
6. Eigentümerangaben
Die von dem Makler weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf den Angaben des Verkäufers/Vermieter bzw. eines vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Objektangaben.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, Bauakten sowie alle weiteren behördlichen Akten und überträgt ihm seine ihm gegenüber einem WEG-Verwalter zustehenden Informations- und Einsichtsrechte.
Dem beauftragenden Eigentümer ist es untersagt, das Objekt während der
Laufzeit des Makleralleinauftrages selbst aktiv im Internet und/oder
Zeitungsannoncen anzubieten.
8. Aufwendungsersatzanspruch des Maklers
Wenn der Kunde während der Laufzeit des Alleinauftrages den Abschluss des Hauptvertrages nicht mehr wünscht oder dessen Zustandekommen verhindert oder treuwidrig erschwert, verpflichtet sich der Kunde dem Makler gegenüber zum Ersatz der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen des Maklers.
9. Haftungsausschluss
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht.
10. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute ist Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und zugleich Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das Gleiche gilt im Falle der Unwirksamkeit des Teils einer Regelung. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.